1. Die Regelung aller Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns erfolgt nur auf der Grundlage der nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen.
A Lieferung
2. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
3. Die Ausführung der Bestellung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, wobei sich die Firma vorbehält, in besonders dringenden Fällen Abweichungen vorzunehmen.
Die Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Etwaige Terminüberschreitungen rechtfertigen keine Schadensersatzansprüche.
Betriebsstörungen und von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten entbinden uns von der Verpflichtung zur Lieferung, berechtigen den Kunden aber nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Für Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeit oder für Mindermengen können zusätzliche Kosten berechnet werden. Das gilt ebenso für sonstige Service- und Zusatzleistungen.
4. Die Waren werden in einwandfreiem Zustand geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich beim Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels direkt der Firma SLH vorzutragen. Nach Ablauf von 7 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen, die Ware gilt als mangelfrei geliefert. Die Firma SLH ersetzt solche Schäden, die nachweislich durch ihr Verschulden entstanden sind. Ansprüche aus Folgeschäden sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle gelieferten Getränke kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert werden müssen, da besonders die Haltbarkeit von Süßgetränken begrenzt ist. Schäden infolge unsachgemäßer Beförderung, Behandlung und Lagerung durch den Kunden gehen selbstverständlich nicht zu Lasten der Firma SLH. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
5. Unsere Lieferungen verstehen sich frei Haus und umfassen den Hintransport des Vollgutes und den Rücktransport des Leergutes. Mit der Ankunft des Lieferfahrzeuges beim Kunden geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Selbstabholung oder Abholung durch Beauftragte des Kunden reisen Voll- und Leergut auf dem Hin- und Rücktransport auf Gefahr des Kunden.
B Zahlungen
6. Alle Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und nur auf feste Rechnung. Kommissionsgeschäfte werden nicht ausgeführt. Die Rechnung ist sofort in bar zu begleichen, sofern eine andere Zahlungsweise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlung durch Scheck oder Bankeinzug ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend für die fristgemäße Erfüllung. Die Frist, für die vom Gläubiger beim Einzug von Forderungen im SEPA-Lastschriftverfahren vorzunehmende Vorabinformation wird auf mindestens einen Tag reduziert. Hat sich nach unserer Meinung die Kreditwürdigkeit eines Kunden verschlechtert, so sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen, auch wenn bereits längere, regelmäßige Geschäftsbeziehungen bestehen. Die Firma SLH ist berechtigt, von dem Kunden Kostenersatz für Mahnungen und Bank-Rücklastschriften zu verlangen.
7. Die Firma SLH behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller sonstigen gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen vor. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen.
Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen. Es gilt hiermit als vereinbart, daß alle sich aus dieser Verfügung ergebenden Ansprüche im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte als an uns abgetreten gelten.
Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren und Außenstände ist nicht statthaft. Der Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware durch Dritte der Firma SLH unverzüglich Mitteilung zu machen und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
C Leergut
8. Das Leergut – das sind Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer und CO2 -Flaschen – werden dem Kunden entsprechend der §§ 598 ff. und 607 ff. BGB nur leihweise bzw. als Sachdarlehen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. Aus Gründen der Eigentumssicherung wird für Leergut ein Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben, das zugleich mit der Rechnung zu bezahlen ist.
9. Der Kunde ist verpflichtet, das Leergut unverzüglich nach Entleerung, spätestens aber 3 Monate nach Lieferung, an uns zurückzugeben. Für stark verschmutztes oder beschädigtes Leergut und solches, das in seiner Art mit dem gelieferten nicht übereinstimmt, erfolgt keine Gutschrift. Derartiges Leergut wird für den Kunden mit der Maßgabe bereitgestellt, innerhalb von 14 Tagen darüber zu verfügen. Erfolgt keine Verfügung binnen dieser Frist, geht das Verfügungsrecht auf uns über.
Für die Gutschrift ist die von uns durchgeführte Feststellung der Art und Zahl des zurückgenommenen Leergutes maßgebend.
10. Jede nicht zweckentsprechende Verfügung oder Verpfändung des Leergutes berechtigt uns zu Schadensersatzansprüchen.
Für Leergut, das bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen nicht zurückgegeben worden ist, können wir den Wiederbeschaffungspreis zum Tagesneuwert unter Verrechnung des entsprechenden Pfandgeldes verlangen.
11. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Werden nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflaschen nicht zurückgegeben, berechnen wir den Wiederbeschaffungspreis.
D Erfüllungsort und Gerichtsstand
12. Erfüllungsort für Lieferung, Abnahme und Eigentumsübereignung, sowie Zahlungen und Rückgabe des Leergutes ist Senftenberg.
13. Gerichtsstand – auch im Scheck- und Wechselprozeß – ist Senftenberg bzw. Cottbus.
14. Durch seine Bestellung erkennt der Kunde die vorstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung in Textform.
15. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse von uns erfolgt. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf www.getraenke-schenker.de unter dem Stichwort „Datenschutz“.
Senftenberg, den 01.09.2024